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Geschichte
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Gerüstbaugeschichte und Entwicklung
Parallel zu dieser Entwicklung perfektionierte die Industrie ihre Systemgerüste und entwickelte neue Geräte und Bauteile, die auf das größere Aufgabenspektrum sowie auf die erhöhten Qualitätsansprüche, Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen eingehen.
Auch am Profil des Gerüstbauberufs zeigt sich dieser Wandel. Aus dem ursprünglich kleinen Gerüstbaugewerbe, das in den fünfziger Jahren ein "Anhängsel" der Baubranche ohne Leistungsdefinitionen und Qualifikationen war, wurde nicht zuletzt aufgrund intensiver Bemühungen des Bundesverbandes Gerüstbau fünfzig Jahre später ein Vollhandwerk mit klar definierten Qualitätsansprüchen. Die Aufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung mit Meistervoraussetzung seit 1998 ist das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen um Sicherheit und Qualität.
Unterstützt wird diese Entwicklung auch durch den Gesetzgeber, der seit 1998 dem Bauherrn eine Mitverantwortlichkeit für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle auferlegt, wenn dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Überdies verlangt der Gesetzgeber auch die Einhaltung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vor der Errichtung der Baustelle. Auch diese Entwicklung verdeutlicht, dass Höhenzugangstechnik und ihre Planung heute ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeplanung sein sollten. Im engen planerischen Zusammenwirken von Architekten, Bauingenieuren, Statikern, Gerüstbauern und Bauherren bietet sich eine wichtige Chance, die Sicherheit und die Produktivität auf der Baustelle zum Nutzen aller Baubeteiligten zu steigern.
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